ᐅ Cohabitation: Definition, Begriff und Erklärung im JuraForum.de (2024)

Inhaltsverzeichnis

  • Rechtliche Grundlagen
  • Unterschiede zur Ehe
  • Gemeinsames Sorgerecht für Kinder
  • Unterhaltsansprüche und -pflichten
  • Erbrechtliche Ansprüche
  • Vertragliche Regelungen für nichteheliche Lebensgemeinschaften
  • Typische Vertragsarten
  • Beispiel: Die rechtlichen Folgen einer Trennung
  • Rechtliche Aspekte der nichtehelichen Lebensgemeinschaft
  • Was ist eine nichteheliche Lebensgemeinschaft?
  • Welche rechtlichen Unterschiede gibt es zwischen einer Ehe und einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft?
  • Was ist ein Partnerschaftsvertrag und wie kann dieser Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft absichern?
  • Wie sieht es bei der gemeinsamen Anschaffung von Gegenständen oder Immobilien aus?
  • Können Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft auch Sozialleistungen oder steuerliche Vorteile erhalten?
  • Was müssen Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft bei der Trennung beachten?
Cohabitation bezeichnet das Zusammenleben von zwei Partnern in einer nichtehelichen, auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft.

Rechtliche Grundlagen

Die Cohabitation oder eingetragene Lebensgemeinschaft ist in Deutschland für hetero- und hom*osexuelle Paare gleichermaßen möglich, dabei ist das Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) für eingetragene Lebenspartnerschaften maßgeblich. Für nichteheliche Lebensgemeinschaften gibt es keine einheitlichen gesetzlichen Regelungen, allerdings sind einige Bestimmungen aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und sonstigen Gesetzen, wie z.B. der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II), anwendbar.

Unterschiede zur Ehe

Die Hauptunterschiede zwischen einer Ehe und einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft liegen in den rechtlichen Verpflichtungen und Ansprüchen der Partner. Während in einer Ehe die Ehegatten bestimmte gesetzliche Pflichten (z.B. Unterhalt, Auskunfts- und Beistandspflichten) haben und verschiedene Rechte genießen (z.B. Erbrecht, Zugewinngemeinschaft), sind diese bei einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft grundsätzlich nicht vorgesehen. Allerdings können die Partner durch Verträge individualisierte Regelungen für ihre Lebensgemeinschaft vereinbaren.

Gemeinsames Sorgerecht für Kinder

Für gemeinsame Kinder von unverheirateten Paaren gilt, dass die Mutter das alleinige Sorgerecht innehat, sofern die Eltern keine Sorgeerklärung abgeben. Bei verheirateten Paaren haben beide Elternteile automatisch das gemeinsame Sorgerecht.

Unterhaltsansprüche und -pflichten

Bei der Cohabitation haben die Partner grundsätzlich keinen gesetzlichen Unterhaltsanspruch gegeneinander. Im Gegensatz dazu müssen sich Ehegatten gemäß § 1361 BGB gegenseitig Unterhalt gewähren. Bei gemeinsamen Kindern haben jedoch beide Elternteile eine Unterhaltspflicht, unabhängig von ihrer Lebensform.

Erbrechtliche Ansprüche

Im Erbfall haben Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft keine gesetzlichen Erbansprüche gegeneinander. Bei Ehegatten besteht hingegen nach § 1931 BGB ein gesetzliches Erbrecht. Die Lebenspartner können dies jedoch durch ein Testament oder einen Erbvertrag regeln.

Vertragliche Regelungen für nichteheliche Lebensgemeinschaften

Da es keine einheitlichen gesetzlichen Regelungen für nichteheliche Lebensgemeinschaften gibt, ist es ratsam, individuelle Vereinbarungen in Form von Verträgen zu treffen. Hierbei sollten besonders Aspekte wie die Aufteilung von gemeinsamem Eigentum, Kostenbeteiligung und Haftung geregelt werden.

Typische Vertragsarten

  • Partnerschaftsvertrag: Hierbei handelt es sich um einen umfassenden Vertrag, der alle Lebensbereiche der Partner abdeckt.
  • Güterstandvereinbarung: Die Partner einigen sich auf eine Regelung über das während der Lebensgemeinschaft in der angesparten Vermögen.
  • Kontovollmacht: Die Partner erteilen sich gegenseitig eine Vollmacht über ihre Konten, sodass im Falle von Krankheit oder Tod automatisch der Partner handlungsfähig ist.
  • Testament oder Erbvertrag: Hierdurch werden die erbrechtlichen Ansprüche der Partner geregelt.

Beispiel: Die rechtlichen Folgen einer Trennung

Herr A und Frau B leben seit zehn Jahren in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft und haben zwei gemeinsame Kinder. Sie trennen sich, und Frau B zieht aus der gemeinsamen Wohnung aus. In dieser Situation haben Frau B und Herr A bestimmte Rechte und Pflichten, z.B.:

- Da Frau B während der Lebensgemeinschaft zu Hause geblieben ist und sich um die Kinder gekümmert hat, hat sie möglicherweise einen Unterhaltsanspruch gegenüber Herrn A.

- Frau B hat keinen Anspruch auf den hälftigen Anteil am gemeinsamen Haus, da sie und Herr A nicht verheiratet sind und das Haus auf Herrn A eingetragen ist. Es sei denn, sie haben eine entsprechende vertragliche Regelung getroffen.

- Die beiden Kinder haben einen gesetzlichen Unterhaltsanspruch gegenüber beiden Elternteilen.

- Wenn Herr A und Frau B wechselmodell.de/trennung/Cohabitation ein gemeinsames Sorgerecht für ihre Kinder erklärt haben, bleibt dieses auch nach der Trennung bestehen.

- Erbschaftsrechtliche Ansprüche bestehen für Herr A und Frau B gegeneinander grundsätzlich nicht, es sei denn, sie haben diesbezüglich Vorkehrungen wie ein Testaments oder einen Erbvertrag getroffen.

Rechtliche Aspekte der nichtehelichen Lebensgemeinschaft

Was ist eine nichteheliche Lebensgemeinschaft?

Die nichteheliche Lebensgemeinschaft, auch als Cohabitation oder eheähnliche Gemeinschaft bezeichnet, ist eine auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft zwischen zwei Personen, die nicht miteinander verheiratet sind. Sie leben und wirtschaften gemeinsam, ohne die Rechte und Pflichten einer Ehe eingegangen zu sein. Die Grundlage einer solchen Gemeinschaft ist häufig eine Liebesbeziehung, kann aber auch auf einer auf Dauer angelegten Freundschaft oder einer Wohngemeinschaft beruhen.

Welche rechtlichen Unterschiede gibt es zwischen einer Ehe und einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft?

Anders als in einer Ehe entstehen in der nichtehelichen Lebensgemeinschaft im deutschen Recht keine automatischen Rechte und Pflichten zwischen den Partnern. Es gelten jedoch viele Vorschriften, die auch für Eheleute Anwendung finden, wie etwa die gesetzlichen Regelungen zur Zahlung von Unterhalt oder zur Vermögensaufteilung. Trotzdem gibt es wichtige Unterschiede:

  • Im Gegensatz zur Ehe besteht bei der nichtehelichen Lebensgemeinschaft keine gesetzliche Unterhaltspflicht. Jeder Partner ist grundsätzlich nur für seinen eigenen Lebensunterhalt verantwortlich.
  • Auch beim Erbrecht gibt es Unterschiede: In einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft haben die Partner ohne Testament keinen gesetzlichen Erbanspruch. In einer Ehe haben die Ehegatten hingegen auch ohne Testament einen gesetzlichen Erbteil.
  • Die Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft haben kein gesetzliches Zugewinnausgleichsrecht wie verheiratete Paare. Dies bedeutet, dass im Falle einer Trennung grundsätzlich jeder Partner nur das Vermögen behält, das er während der Lebensgemeinschaft erworben hat.
  • Die Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft haben keine gesetzlichen Rechte und Pflichten hinsichtlich des gemeinsamen oder getrennten Wohnsitzes und dessen Aufgabe. In einer Ehe hingegen haben die Ehegatten das Recht, den ehelichen Wohnsitz gemeinsam zu bestimmen.

Was ist ein Partnerschaftsvertrag und wie kann dieser Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft absichern?

Ein Partnerschaftsvertrag ist ein schriftlicher Vertrag zwischen den Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, in dem sie Regelungen für ihre Lebensgemeinschaft, insbesondere für den Fall der Trennung, festlegen. Der Vertrag kann beispielsweise Regelungen zu folgenden Punkten enthalten:

  • Unterhalt: Die Partner können eine gegenseitige Unterhaltspflicht während und nach der Lebensgemeinschaft sowie deren Höhe und Dauer vereinbaren.
  • Vermögensaufteilung: Es kann geregelt werden, wie gemeinsames Vermögen aufgeteilt wird oder wie z.B. im Falle einer Trennung angeschaffte Gegenstände verteilt werden.
  • Hausrat: Beteiligungen an gemeinsam genutzten Gegenständen, wie etwa Möbel oder Elektrogeräte, können im Vertrag festgelegt werden.
  • Wohnsitz: Regelungen über das gemeinsame Wohnen und dessen Aufgabe im Falle einer Trennung können festgeschrieben werden.
  • Sorge- und Umgangsrecht: Wenn Kinder in der nichtehelichen Lebensgemeinschaft leben, können auch Regelungen zum Sorge- und Umgangsrecht sowie zum Kindesunterhalt vereinbart werden.

Es empfiehlt sich, einen solchen Vertrag mit der Hilfe eines Rechtsanwalts oder Notars zu erstellen, um die juristische Korrektheit zu gewährleisten und mögliche Streitpunkte bereits im Vorfeld zu klären.

Wie sieht es bei der gemeinsamen Anschaffung von Gegenständen oder Immobilien aus?

Bei gemeinsamen Anschaffungen in der nichtehelichen Lebensgemeinschaft ist es wichtig, Vereinbarungen im Partnerschaftsvertrag oder gesondert schriftlich festzuhalten, um im Falle einer Trennung Klarheit über die Aufteilung zu haben. Bei größeren Anschaffungen, wie etwa einer gemeinsam finanzierten Immobilie, sollten die Partner im Grundbuch eingetragen werden und gegebenenfalls eine Grundschuld gemeinsam aufnehmen.

Können Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft auch Sozialleistungen oder steuerliche Vorteile erhalten?

In der Regel haben Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft keinen Anspruch auf Sozialleistungen wie das Ehegattensplitting oder den Witwen- bzw. Witwerrentenanspruch. In manchen Fällen kann jedoch eine Berücksichtigung von Zurechnungen oder Leistungen innerhalb der Lebensgemeinschaft, wie etwa die Beteiligung an Mietzahlungen oder beim gemeinsamen Haushalt, erfolgen. Dies wird jedoch individuell vom zuständigen Sozialamt oder dem Finanzamt geprüft.

Was müssen Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft bei der Trennung beachten?

Bei einer Trennung sollten die Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft bereits im Vorfeld über die Aufteilung ihres gemeinsamen Vermögens und die Erfüllung von etwaigen gemeinsamen Verpflichtungen nachgedacht und dies im besten Fall im Partnerschaftsvertrag festgehalten haben. Im Falle einer strittigen Trennung kann sich die Konsultation eines Rechtsanwalts als hilfreich erweisen, um die rechtlichen Ansprüche beider Seiten zu klären. In jedem Fall sollten die Partner aber bemüht sein, eine einvernehmliche und faire Lösung zu finden.


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